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IFRS für KMU

Die Deckung der benötigten Finanzmittel für Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) erfolgt in Deutschland überwiegend durch Selbstfinanzierung und durch Fremdkapitalbeschaffung bei Hausbanken. Vor diesem Hintergrund überwiegen die Vorteile einer gläubigerschutzorientierten, handelsrechtlichen Rechnungslegung und der Kapitalerhaltungsfunktion.

Zudem sind wenige KMU von den internationalen Harmonisierungsbestrebungen der EU direkt betroffen. Auch die Komplexität und der mit der IFRS-Umstellung erhebliche Zeitaufwand werden als eine erhebliche Hürde angesehen.
Aber auch KMU sind zunehmend internationaler tätig und müssen sich damit dem Wettbewerb um Kapital und der Notwenigkeit zur Optimierung ihrer Finanzierungskosten stellen. Dies erfordert eine Ausrichtung auf die Informationsbedürfnisse der Investoren. Letztlich zwingt die Internationalisierung der Kapitalmärkte auch KMU bei ihrer Suche nach Investoren zu vergleichbaren Jahresabschlüssen. Internationale Private-Equity-Geber, Lieferanten und Kunden verlangen eine globale Vergleichbarkeit und können mit HGB-Abschlüssen wenig anfangen.

Die ursprünglichen IAS/IFRS waren für KMU zu weitreichend und deren Umsetzung zu aufwändig. Dies betrifft bspw. den jährlich vorgeschriebenen Impairment-Test aber auch die Bewertung von Pensionsverpflichtungen, latenten Steuern, Finanzderivaten und Leasingverträgen.
Der IASB (International Accounting Standards Board) hat einen IFRS-Entwurf für KMU veröffentlicht. Bei diesen smal und medium-size Entities soll es sich um qualifizierte, verständliche und weltweit gültige Standards handeln, die speziell auf die Bedürfnisse dieser Unternehmen zugeschnitten sind.
Über das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) wird dieser Gedanke zumindest aufgegriffen.

„Ich beschäftige mich nicht mit dem, was getan worden ist. Mich interessiert, was getan werden muss.“
(Marie Curie)


„Strategische Themen; jedes dient der Existenzsicherung, dem Wettbewerbsvorteil und der Steigerung von Effektivität und Effizienz“