IFRS
Der HGB-Jahresabschluss hat nach objektiven Kriterien Rechenschaft abzulegen. Zudem bildet er die Grundlage der Gewinnentnahmen und –ausschüttungen (Zahlungsbemessungsfunktion) und dient insbesondere der Kapitalerhaltung und dem Schutz der Gläubiger (Substanzerhaltungsfunktion). Eine Besonderheit stellt die steuerliche Gewinnermittlung dar (Maßgeblichkeitsprinzip). Darüber hinaus soll der Jahresabschluss informieren und dokumentieren.
Auch der IFRS-Abschluss hat die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen (IAS 1.13). Wichtigste Funktion ist aber die Information, damit potentielle Eigen- und Fremdkapitalgeber in der Lage sind, wirtschaftliche Entscheidungen treffen oder aber Beurteilungen aus der Vergangenheit bestätigen oder korrigieren zu können (decision usefulness).
Den Ansatz ausschließlich steuerlich begründeter Wertansätze ist nach IFRS undenkbar, da eine strikte Trennung von Handels- und Steuerbilanz besteht.
„Strategische Themen; jedes dient der Existenzsicherung, dem Wettbewerbsvorteil und der Steigerung von Effektivität und Effizienz“