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Ertragswertverfahren


Das Ertragswertverfahren gehört in Deutschland für Klein- und Mittelständische Unternehmen zu den am meist verbreiteten Verfahren. Hierbei wird unterstellt, dass der Unternehmenswert in erster Linie auf den zukünftig erwarteten Ertragsüberschüssen beruht. Die geplanten Jahresergebnisse werden auf einen bestimmten Stichtag diskontiert und mit möglichen Anlagealternativen abgeglichen. Dabei wird auf den Vergangenheitswerten – mindestens drei Jahre – ergänzt um individuelle Aspekte der Unternehmenssituation aufgebaut und auf einen Planungszeitraum von drei bis fünf Jahren fortgeschrieben. Darüber hinaus wird der Wert der „ewigen Rente“ angesetzt.
Die Herausforderungen liegen in den Ableitungen der Ertragsgrößen, Finanzbedarfsrechnungen und der Kapitalisierungszinssätze.
Das Ertragswertverfahren findet insbesondere Anwendung bei:

  • Gerichts- und Spruchstellengutachten
  • Abfindungsproblematiken
  • Sachanlagenbewertungen
  • Kapitalerhöhungen
  • Unternehmensverträgen
  • Fusionen
  • Going-Public

"Es ist nicht der Unternehmer, der die Löhne zahlt - er übergibt nur das Geld. Es ist das Produkt, das die Löhne zahlt."
(Henry Ford)


„Werteermittlung und Orientierung an der Substanz und der künftigen Tragfähigkeit des Geschäftsmodells“